Die Schießgrube Gutenbrunn wieder gemäß den aktuellen Bestimmungen/Verordnungen unter folgenden Voraussetzungen geöffnet:

  1. Die üblichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten und jeder Schütze ist verpflichtet ein geeignetes Desinfektionsmittel selbst mitzuführen
  2. Zwischen nicht verwandten Schützen/Personen muss zumindest ein Abstand von 2m eingehalten werden
  3. Sämtliche Personen sind LESERLICH in das Schießbuch einzutragen!
    Achtung NEU für Gastschützen:
    Diese tragen zusätzlich auch Adresse und Telnr. ein!
  4. Im 100m Container dürfen sich nur 2 Schützen gleichzeitig aufhalten und dieser ist ausreichend zu belüften
  5. In den einzelnen Boxen sind Menschenansammlungen zu vermeiden
  6. Es wird empfohlen nur die eigenen Sportgeräte/Ausrüstung zu verwenden werden